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Fahrerausbildung
Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer für Personen, die im innerbetrieblichen Transport mit Gabelstaplern eingesetzt werden sollen. Nach § 7 Abs. 1 UVV 48 darf der Unternehmer zum selbständigen Steuern von Flurförderfahrzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Personen beauftragen, die eingehend geschult wurden und ihre Fähigkeiten in einer praktischen und schriftlichen Prüfung nachgewiesen haben. Nur bei Mitarbeitern mit der entsprechenden Ausbildung und Befähigung ist im Schadensfalle gewährleistet, dass Berufsgenossenschaften und/oder Haftpflichtversicherer für den Schaden eintreten. Interforxx Stapler e. K. schult Ihre Mitarbeiter bei Ihnen vor Ort kompetent und praxisorientiert und erteilt bei Erfolg die entsprechende Fahrerlaubnis gemäß Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft. Inhalte:
Voraussetzung:
Abschluss:
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